Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen
mitteldeutsche Münzen aus dem 16. Jahrhundert
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Wichtige Erkenntnisse
- Die Alleinprägungen Johann Friedrichs II.
- Die jüngeren Brüder hatten gegenüber Herzog Johann Friedrich II.
- Die Münzprägung Johann Friedrichs endete mit seiner Gefangennahme im Jahr 1567 auf Burg Grimmenstein in Gotha.
- Geschichte Das sächsische Herzogtum umfasste die thüringischen Besitzungen, die bei den Wettinern der ernestinischen Linie nach der verlorenen Schlacht bei Mühlberg und dem Verlust der Kurwürde noch verblieben waren.
- Mai 1547 hatte Johann Friedrich I.
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Source summary
WikipediaDie Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen erfolgten auf der Grundlage eines Resignationsvertrags (Verzichtserklärung) von 1557. Die jüngeren Brüder hatten gegenüber Herzog Johann Friedrich II. dem Mittleren von Sachsen auf die Mitregentschaft im Herzogtum Sachsen, dem sächsisch-ernestinischen Gesamthaus, verzichtet. Die Münzprägung Johann Friedrichs endete mit seiner Gefangennahme im Jahr 1567 auf Burg Grimmenstein in Gotha. Zu seinen Münzen gehören auch die widerrechtlich mit Kurwappen und falschem Titel geprägten Gothaer Belagerungsklippen aus dem Jahr seiner Gefangennahme.
Das sächsische Herzogtum umfasste die thüringischen Besitzungen, die bei den Wettinern der ernestinischen Linie nach der verlorenen Schlacht bei Mühlberg und dem Verlust der Kurwürde noch verblieben waren. Durch die Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 hatte Johann Friedrich I. der Großmütige das Recht der Kur und einen Teil seines Herrschaftsgebietes der albertinischen Linie überlassen müssen.
Johann Friedrich II., zur Unterscheidung von seinem Vater und seinem Bruder „der Mittlere“ genannt, hatte bereits nach dem Tod seines Vaters Johann Friedrich I. 1554 de facto die Staatsgeschäfte im Herzogtum geführt. Seine politischen Ziele waren, die Kurwürde und das verlorene Land zurückzugewinnen.
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