Bundespräsident (Österreich)
Staatsoberhaupt der Republik Österreich
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Wichtige Erkenntnisse
- Der Bundespräsident der Republik Österreich ist gemäß Art.
- Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein.
- Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit, auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen.
- Im Protokoll der Republik Österreich steht der Bundespräsident demgemäß vor dem Nationalratspräsidenten und dem Bundeskanzler an erster Stelle.
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Source summary
WikipediaDer Bundespräsident der Republik Österreich ist gemäß Art. 60 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich.
Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Trotz Unklarheit des Gesetzes ist herrschende Lehre, dass nach einer solchen 12-jährigen Amtsdauer (mit je zwei 6-jährigen Funktionsperioden) dieselbe Person eine wieder maximal 12-jährige Amtsdauer nur bekleiden darf, wenn dazwischen zumindest eine (volle, das heißt 6-jährige) Funktionsperiode liegt.
Er ist – neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – ein oberstes Organ der Vollziehung nach Art. 19 Abs 1 B-VG. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit, auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen. Die Stellung des Bundespräsidenten und seine Kompetenzen definieren Österreich als sogenannte parlamentarische Semipräsidialrepublik.
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