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Dresdner Linksextremismusprozess

Dresdner Linksextremismusprozess

Strafprozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden

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Reviewed by GlyphSignal·Updated 2026-06-03·Methodology·Disclosure·Source·Contact

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Wichtige Erkenntnisse

  • Als Dresdner Linksextremismusprozess wird ein Strafprozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden bezeichnet, in dem von September 2021 bis Mai 2023 eine Reihe von linksextremen Überfällen mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt wurde.
  • Bis auf eine Ausnahme sollen die Angriffe nach Ermittlungsergebnissen geplant gewesen sein.
  • und drei weitere Angeklagte in erster Instanz unter anderem wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und wegen mehrfachen gefährlichen Körperverletzungen zu Freiheitsstrafen von knapp zweieinhalb Jahren bis über fünf Jahren.
  • Alle Angeklagten und die Bundesanwaltschaft legten Revision ein.
  • , über die Revisionen, die die anderen Angeklagten betreffen, ist bisher noch nicht rechtskräftig entschieden.

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Source summary

Wikipedia

Als Dresdner Linksextremismusprozess wird ein Strafprozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden bezeichnet, in dem von September 2021 bis Mai 2023 eine Reihe von linksextremen Überfällen mit gefährlicher Körperverletzung verhandelt wurde. Angeklagt waren vier Personen, die an unterschiedlichen Orten in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 nach Ermittlungsergebnissen der Polizei gezielt Personen aus dem tatsächlich oder mutmaßlich rechtsextremen Milieu angegriffen haben. Bis auf eine Ausnahme sollen die Angriffe nach Ermittlungsergebnissen geplant gewesen sein.

Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte die Studentin Lina E. und drei weitere Angeklagte in erster Instanz unter anderem wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und wegen mehrfachen gefährlichen Körperverletzungen zu Freiheitsstrafen von knapp zweieinhalb Jahren bis über fünf Jahren. Hinsichtlich mehrerer Überfälle ergingen Freisprüche. Alle Angeklagten und die Bundesanwaltschaft legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil gegen Lina E., über die Revisionen, die die anderen Angeklagten betreffen, ist bisher noch nicht rechtskräftig entschieden.

Häufig wird von der „Gruppe um Lina E.“ geschrieben. Einige Medien bezeichnen sie als „Hammerbande“, weil teilweise Hämmer als Waffe verwendet wurden.

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