Infektionsschutzgesetz
gesetzliche Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen, danach Freigabe von allen Infektionen
GlyphSignal keeps some article pages out of search while editorial context is expanded.
Warum das gerade im Trend liegt
Interest in “Infektionsschutzgesetz” spiked on Wikipedia on 2026-07-21.
Eingeordnet unter Kunst & Kultur, folgt dieser Artikel einem bekannten Muster. wt.cat.arts.2
By monitoring millions of daily Wikipedia page views, GlyphSignal helps you spot cultural moments as they happen and understand the stories behind the numbers.
Wichtige Erkenntnisse
- Das deutsche Infektionsschutzgesetz ( IfSG ) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen.
- Januar 2001 Das IfSG wurde am 12.
- Juli 2000 als Art.
- Januar 2001 in Kraft.
- Es gehört damit zum Rechtsgebiet Polizeirecht.
Source note: This page combines GlyphSignal analysis with attributed reference material from Wikipedia. GlyphSignal adds trend context, traffic history, categorization, and editorial interpretation. See how we build these pages.
Source summary
WikipediaDas deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (§ 1 IfSG).
Das IfSG wurde am 12. Mai 2000 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) beschlossen und trat am 1. Januar 2001 in Kraft. Im Wesentlichen regelt es den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr. Es gehört damit zum Rechtsgebiet Polizeirecht. Dementsprechend werden dessen Grundsätze angewendet. Unter anderem muss bei Anordnungen aufgrund des IfSG zwischen der Inanspruchnahme von Störern und Nichtstörern unterschieden werden (Polizeipflichtigkeit), ist ein eingeräumtes Ermessen ordnungsgemäß zu gebrauchen (§ 40 VwVfG) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Gleichzeitig traten gem. Art. 5 Abs. 1 SeuchRNeuG zum 1. Januar 2001 folgende Gesetze und Verordnungen außer Kraft:
Inhalt von Wikipedia unter CC BY-SA 4.0