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Porzellanmarke

Herstellerzeichen auf der Unterseite von Porzellanwaren und Keramiken

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Reviewed by GlyphSignal·Updated 2026-07-21·Methodology·Disclosure·Source·Contact

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Wichtige Erkenntnisse

  • Eine Porzellanmarke (auch Keramikmarke , Handelsmarke oder Bodenmarke ) ist ein markenrechtlich geschütztes Zeichen.
  • Markenzeichen sind eindeutig und unterscheiden sich somit von anderen Zeichen.
  • In Europa fand die eigentliche Bemarkung ihren Anfang aber erst mit der Einführung des Porzellans, also ab etwa 1720.
  • Ab 1810 fanden dann auch Gummistempel Verwendung, oft in grüner Farbe, da diese sich wegen ihrer Dünnflüssigkeit etwas leichter stempeln ließ.
  • Eine wichtige Datierungsgrenze ist durch die Einführung des britischen Handelsmarkengesetzes von 1887 gegeben: Danach musste auf allen Importwaren das Herkunftsland genannt werden; das geschah auf deutschem Porzellan meist mit dem Stempel »Made in Germany« oder nur mit »Germany«.

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Source summary

Wikipedia

Eine Porzellanmarke (auch Keramikmarke, Handelsmarke oder Bodenmarke) ist ein markenrechtlich geschütztes Zeichen. Dieses weist den betreffenden Hersteller aus und ist in der Regel auf der Unterseite von Porzellanwaren und Keramiken aufgetragen. Markenzeichen sind eindeutig und unterscheiden sich somit von anderen Zeichen.

Markenhinweise in Form von besonderen Zeichen finden sich bereits unter römischer Keramik und unter frühem chinesischem Porzellan. In Europa fand die eigentliche Bemarkung ihren Anfang aber erst mit der Einführung des Porzellans, also ab etwa 1720. In den darauf folgenden 90 Jahren, also bis etwa 1810, wurden die Marken in blau mit dem Pinsel, meist unter der Glasur, von Hand aufgetragen. Ab 1810 fanden dann auch Gummistempel Verwendung, oft in grüner Farbe, da diese sich wegen ihrer Dünnflüssigkeit etwas leichter stempeln ließ. Zu Ende des 19. Jahrhunderts wurde es Brauch, auch Dekornamen zusätzlich zur eigentlichen Fabrikmarke anzubringen. Eine wichtige Datierungsgrenze ist durch die Einführung des britischen Handelsmarkengesetzes von 1887 gegeben: Danach musste auf allen Importwaren das Herkunftsland genannt werden; das geschah auf deutschem Porzellan meist mit dem Stempel »Made in Germany« oder nur mit »Germany«. Porzellane, die diesen Zusatzstempel zeigen, stammen demnach aus einer Produktion nach 1887.

Im Jahre 1874 wurde in Deutschland das „Gesetz über Markenschutz“ erlassen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Erforschung der Marken erheblich erleichtert.

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