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Preußenkonkordat

Staatskirchenvertrag

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Wichtige Erkenntnisse

  • Das Preußenkonkordat vom 14.
  • Als Konkordat gehört der Vertrag außerdem zur Materie des Völkerrechts.
  • Mit der Päpstlichen Bulle Pastoralis officii nostri vom 13.
  • Geschichte Vorgeschichte Nach dem Sturz der Monarchie 1918 wurde in Preußen offensichtlich, dass das Verhältnis zur katholischen Kirche zuletzt in der veralteten, in wesentlichen Bestimmungen nicht mehr anwendbaren Zirkumskriptionsbulle De salute animarum vom 16.
  • Seitdem aber wurden die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und Staat in Preußen immer wieder belastet, etwa durch die staatlichen Kölner Wirren (1837) oder durch eine antikirchliche Gesetzgebung während des Kulturkampfes.

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Wikipedia

Das Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Als Konkordat gehört der Vertrag außerdem zur Materie des Völkerrechts. In den deutschen Ländern gelten die Bestimmungen des Preußenkonkordats bis heute weitgehend fort, soweit sie Nachfolgestaaten Preußens sind. Mit der Päpstlichen Bulle Pastoralis officii nostri vom 13. August 1930 wurde das Preußenkonkordat umgesetzt.

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 wurde in Preußen offensichtlich, dass das Verhältnis zur katholischen Kirche zuletzt in der veralteten, in wesentlichen Bestimmungen nicht mehr anwendbaren Zirkumskriptionsbulle De salute animarum vom 16. Juni 1821 geregelt worden war. Seitdem aber wurden die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und Staat in Preußen immer wieder belastet, etwa durch die staatlichen Kölner Wirren (1837) oder durch eine antikirchliche Gesetzgebung während des Kulturkampfes. Als der Kölner Erzbischof Felix von Hartmann am 11. November 1919 starb, waren bilaterale Verhandlungen geboten, weil die bisherigen Bestimmungen für die Berufung eines neuen Erzbischofs nicht mehr griffen.

Die Fuldaer Bischofskonferenz behandelte aufgrund einer Initiative des preußischen Kultusministeriums auf ihrer außerordentlichen Tagung im Januar 1920 erstmals Konkordatsfragen und berief den Priester, Trierer Kirchenrechtler und Zentrumspolitiker Ludwig Kaas zum Verbindungsmann zwischen der Bischofskonferenz und Nuntius Eugenio Pacelli.

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