Vizekanzler (Deutschland)
Stellvertreter des Bundeskanzlers in Deutschland
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Wichtige Erkenntnisse
- Der Vizekanzler , offiziell der Stellvertreter des Bundeskanzlers , ist nach dem Bundeskanzler der zweithöchste Amtsträger der Bundesregierung Deutschlands.
- Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter , den der Kanzler ernennt und der ein Bundesminister sein muss.
- Das Grundgesetz meint hier allerdings nur die besonderen Befugnisse, die zum Amt des Bundeskanzlers gehören.
- Strittig ist auch, ob der Stellvertreter im Vertretungsfall alle Befugnisse des Bundeskanzlers wahrnehmen kann, etwa, ob er die Vertrauensfrage stellen darf.
- Bisher ist es allerdings noch nicht zu einer Gesamtvertretung gekommen, die notwendig geworden wäre, weil der Bundeskanzler längerfristig schwer erkrankt oder unerreichbar war.
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Source summary
WikipediaDer Vizekanzler, offiziell der Stellvertreter des Bundeskanzlers, ist nach dem Bundeskanzler der zweithöchste Amtsträger der Bundesregierung Deutschlands. Die Bezeichnung Vizekanzler ist – anders als in Österreich – inoffiziell und erscheint in keiner der (historischen) deutschen Verfassungen. Das Grundgesetz spricht von einem Stellvertreter, den der Kanzler ernennt und der ein Bundesminister sein muss.
Ein Bundeskanzler hat viele Aufgaben, bei denen er sich von anderen Menschen vertreten lassen kann. Das Grundgesetz meint hier allerdings nur die besonderen Befugnisse, die zum Amt des Bundeskanzlers gehören. In der Literatur ist es strittig, wann genau der Vertretungsfall eintritt. Strittig ist auch, ob der Stellvertreter im Vertretungsfall alle Befugnisse des Bundeskanzlers wahrnehmen kann, etwa, ob er die Vertrauensfrage stellen darf. Wenn der Bundeskanzler selbst noch handlungsfähig ist, sind die Möglichkeiten des Vizekanzlers ohnehin sehr begrenzt. Bisher ist es allerdings noch nicht zu einer Gesamtvertretung gekommen, die notwendig geworden wäre, weil der Bundeskanzler längerfristig schwer erkrankt oder unerreichbar war.
Der Stellvertreter ist nicht der Nachfolger des Bundeskanzlers, wenn dessen Amt endet, ohne dass ein Nachfolger ernannt ist (beispielsweise durch Rücktritt). Der Bundeskanzler ist verpflichtet, das Amt geschäftsführend weiterzuführen, wenn der Bundespräsident ihn darum ersucht. Sollte der Bundeskanzler beispielsweise verstorben sein oder andere Gründe gegen die Geschäftsführung sprechen, kann der Bundespräsident auch den Vizekanzler oder einen anderen Minister bitten. Möglichst bald sollte aber der Deutsche Bundestag zusammenkommen und einen neuen Bundeskanzler wählen.
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